Partnerprogramm-Bedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen regeln das Partnerprogramm von Alltags-Elfe für Partner, die Mitgliedschaften an die GROWLINE GROUP LTD vermitteln.
1.2 Anbieter des Partnerprogramms ist die GROWLINE GROUP LTD, Solomou Solomou 5, Flat/Office 101, 8036 Paphos, Cyprus.
1.3 Das Partnerprogramm gilt ausschließlich für die Vermittlung von Mitgliedschaften, die unmittelbar mit der GROWLINE GROUP LTD abgeschlossen werden.
2. Teilnahme am Partnerprogramm
2.1 Am Partnerprogramm können nur Partner teilnehmen, die von Alltags-Elfe als Partner geführt, freigegeben oder intern zugeordnet werden.
2.2 Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht.
2.3 Mitglieder, die lediglich andere Mitglieder empfehlen, nehmen nicht am Partnerprogramm, sondern am gesonderten Empfehlungsprogramm für Mitglieder teil.
3. Lead-Zuordnung
3.1 Ein Anspruch auf Partnerprovision besteht nur, wenn ein neuer Kunde eindeutig als Lead dieses Partners zugeordnet werden kann.
3.2 Maßgeblich ist die dokumentierte Leadherkunft zum Zeitpunkt des Erstkontakts.
3.3 Ein Lead gilt insbesondere dann als dem Partner zugeordnet, wenn der Erstkontakt unter Vorlage oder eindeutiger Zuordnung der Partnerempfehlung erfolgt.
3.4 Erfolgt der Erstkontakt ohne eindeutige Partnerzuordnung, gilt der Lead als eigener Lead von Alltags-Elfe.
3.5 Rabatte, Partnerkarten oder sonstige Vorteile führen für sich allein noch nicht automatisch zu einem Provisionsanspruch, wenn die Leadherkunft nicht eindeutig dokumentiert ist.
4. Provisionsstufen
4.1 Die Partnerprovision richtet sich nach der Anzahl der erfolgreich vermittelten Mitgliedschaften.
4.2 Es gelten folgende Provisionsstufen auf den ersten Jahresbeitrag inklusive Umsatzsteuer der vermittelten Mitgliedschaft:
- bei 1 bis 4 erfolgreichen Vermittlungen: 35 Prozent
- ab der 5. erfolgreichen Vermittlung: 60 Prozent
- ab der 10. erfolgreichen Vermittlung: 100 Prozent
4.3 Maßgeblich ist jeweils der erste Jahresbeitrag der vermittelten Mitgliedschaft.
4.4 Die Provision ist eine einmalige Vermittlungsprovision. Ein dauerhafter Anspruch auf wiederkehrende Provisionen aus Folgezahlungen, Verlängerungen oder späteren Vertragsjahren besteht nicht.
5. Monatliche und jährliche Zahlweise
5.1 Bei Mitgliedschaften mit jährlicher Zahlweise entsteht die Provision nach erfolgreichem Zahlungseingang.
5.2 Bei Mitgliedschaften mit monatlicher Zahlweise wird die Provision auf Grundlage des Jahreswerts berechnet.
5.3 Bei monatlicher Zahlweise erfolgt die Abrechnung quartalsweise.
6. Voraussetzungen für eine Provisionszahlung
6.1 Eine Provision entsteht nur, wenn
- der Vertrag wirksam zustande kommt,
- der Lead eindeutig dem Partner zugeordnet ist und
- die relevante Zahlung erfolgreich eingeht.
6.2 Besteht keine wirksame Zuordnung oder scheitert die Zahlung, entsteht kein Provisionsanspruch.
6.3 Rückbuchungen, Zahlungsausfälle, Unwirksamkeit des Vertrags oder missbräuchliche Zuordnungen schließen einen Provisionsanspruch aus oder führen zum nachträglichen Wegfall bereits erfasster Ansprüche.
7. Auszahlung
7.1 Provisionen aus dem Partnerprogramm werden an B2B-Partner ausgezahlt.
7.2 Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der internen Partnerabrechnung.
7.3 Alltags-Elfe ist berechtigt, vor Auszahlung angemessene Nachweise zur Unternehmereigenschaft, Rechnungsstellung oder steuerlichen Behandlung zu verlangen.
7.4 Soweit für eine Auszahlung rechtliche oder steuerliche Voraussetzungen fehlen, kann die Auszahlung bis zur ordnungsgemäßen Klärung zurückgehalten werden.
8. Pflichten des Partners
8.1 Der Partner hat zutreffende Angaben zu machen und jede irreführende, unlautere oder rechtswidrige Werbung zu unterlassen.
8.2 Der Partner darf nur solche Aussagen über Alltags-Elfe, Mitgliedschaften, Leistungen oder Vorteile treffen, die den tatsächlich freigegebenen Inhalten entsprechen.
8.3 Der Partner ist verpflichtet, die Marke Alltagselfe, Empfehlungsmittel und etwaige Partnerkarten sorgfältig und nur im erlaubten Umfang zu verwenden.
8.4 Der Partner darf keine Zusagen im Namen der GROWLINE GROUP LTD machen, die über die freigegebenen Inhalte hinausgehen.
9. Ausschluss von Provisionen und Missbrauch
9.1 Ein Provisionsanspruch besteht nicht bei
- unrichtigen oder unvollständigen Angaben,
- künstlich erzeugten oder fingierten Leads,
- Mehrfachzuordnungen,
- fehlender dokumentierter Leadherkunft,
- Eigenvermittlungen ohne zulässigen Hintergrund,
- sonstigem Missbrauch oder
- Verstößen gegen diese Bedingungen.
9.2 Bei Missbrauch oder schwerwiegenden Verstößen kann Alltags-Elfe Provisionsansprüche ablehnen, bereits vorgemerkte Provisionen stornieren, Auszahlungen zurückhalten und den Partner mit sofortiger Wirkung vom Partnerprogramm ausschließen.
10. Verhältnis zu Franchisebetrieben und sonstigen Rollen
10.1 Diese Partnerprogramm-Bedingungen regeln nur die Vermittlung von Mitgliedschaften.
10.2 Vor-Ort-Leistungen, Franchiseverhältnisse, Markenlizenzen, operative Einsätze oder sonstige gesonderte Zusammenarbeiten werden hierdurch nicht geregelt.
10.3 Hierfür können zusätzliche oder gesonderte Verträge und Bedingungen gelten.
11. Änderung und Beendigung des Partnerprogramms
11.1 Alltags-Elfe kann das Partnerprogramm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern, einschränken oder beenden.
11.2 Bereits wirksam entstandene und fällige Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit kein Ausschlussgrund nach diesen Bedingungen vorliegt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Sofern der Partner Unternehmer ist, sind zwingende gesetzliche Vorschriften des jeweils anwendbaren Rechts zu beachten.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.