Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaften

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedschaften der Marke Alltags-Elfe, die von der GROWLINE GROUP LTD, Solomou Solomou 5, Flat/Office 101, 8036 Paphos, Cyprus, vertreten durch den Director Martin Honecker, angeboten und verwaltet werden.

1.2 Vertragspartner für die Mitgliedschaft, die digitalen Inhalte, die Fernhilfeleistungen und die sonstigen von Alltags-Elfe selbst erbrachten Leistungen ist ausschließlich die GROWLINE GROUP LTD.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Leistungen der GROWLINE GROUP LTD. Vor-Ort-Leistungen werden nicht von der GROWLINE GROUP LTD selbst erbracht, sondern von rechtlich selbständigen Franchisebetrieben oder sonstigen Partnerunternehmen unter der Marke Alltagselfe.

1.4 Für Vor-Ort-Leistungen kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Mitglied und dem jeweils ausführenden Franchisebetrieb oder Partnerunternehmen zustande. Für diese Leistungen gelten die Preise, Bedingungen, Verfügbarkeiten und sonstigen Regelungen des jeweiligen Anbieters.

1.5 Die Mitgliedschaften richten sich ausschließlich an Verbraucher. Eine Buchung für eine andere Person ist nur mit entsprechender Bevollmächtigung zulässig. Vertragspartner bleibt in diesem Fall die hilfebedürftige Person.

1.6 Vertragssprache ist Deutsch.

2. Gegenstand der Mitgliedschaft

2.1 Alltags-Elfe ist ein exklusiver Mitgliederclub für digitale Unterstützung, Fernhilfe, exklusive Inhalte, Mitgliedsvorteile und weitere mitgliedschaftsbezogene Leistungen.

2.2 Bestandteil der Mitgliedschaft können insbesondere Fernhilfe, digitale Inhalte, PDF-Ratgeber, Sicherheitsleitfäden, Videokurse, Einblicke in Partnervorteile, Informationen zu Events, Mitgliederinformationen, Tarifchecks, Technikchecks, Sicherheitschecks, Mitgliedsvorteile sowie Rabatte auf Vor-Ort-Hilfe sein.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang des jeweils gebuchten Pakets ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Mitgliedschaftsseite zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2.4 Digitale Inhalte, Events, Partnervorteile, Zusatzaktionen und sonstige Extras können inhaltlich geändert, erweitert, eingeschränkt oder beendet werden, solange der Kern der Mitgliedschaft als Mitgliedschaftsmodell mit Fernhilfe, digitalen Inhalten und Mitgliederleistungen erhalten bleibt.

2.5 Events, Sonderaktionen und Partnervorteile sind freiwillige Zusatzleistungen. Sie begründen keinen dauerhaften Anspruch auf eine bestimmte Veranstaltung, einen bestimmten Partner, einen bestimmten Rabatt oder einen bestimmten Zusatzinhalt.

2.6 Alle digitalen Inhalte sind ausschließlich zur privaten Nutzung bestimmt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung von Alltags-Elfe ist unzulässig.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Buchung einer Mitgliedschaft erfolgt online über die Website von Alltags-Elfe.

3.2 Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Zahlung zustande.

3.3 Mit Vertragsschluss erhält das Mitglied Zugriff auf die zur Mitgliedschaft gehörenden Inhalte und Leistungen im vereinbarten Umfang.

3.4 Nach Vertragsschluss erhält das Mitglied eine Bestätigung in Textform.

4. Mitgliedschaftspakete und Preise

4.1 Es bestehen die Pakete Silber, Gold und Platin.

4.2 Es gelten die im Buchungsprozess ausgewiesenen Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.3 Nach der derzeitigen Preisstruktur gelten folgende Standardpreise:

PaketJährlichMonatlich
Silber199,00 €20,00 €
Gold249,00 €24,90 €
Platin349,00 €34,90 €

4.4 Die monatliche Zahlweise ist ausschließlich eine Zahlungsart. Sie begründet kein monatlich kündbares Abonnement.

4.5 Der konkrete Leistungsumfang je Paket ergibt sich ausschließlich aus der zum Buchungszeitpunkt veröffentlichten Leistungsbeschreibung.

5. Vertragsbeginn, Laufzeit und Verlängerung

5.1 Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Buchung.

5.2 Für die Abrechnung wird der Vertragsbeginn rückwirkend entweder auf den ersten Tag des laufenden Monats oder auf den fünfzehnten Tag des laufenden Monats gelegt.

5.3 Erfolgt die Buchung bis einschließlich zum vierzehnten Tag eines Monats, beginnt der Abrechnungszeitraum rückwirkend am ersten Tag dieses Monats.

5.4 Erfolgt die Buchung ab dem fünfzehnten Tag eines Monats, beginnt der Abrechnungszeitraum rückwirkend am fünfzehnten Tag dieses Monats.

5.5 Gibt es im Folgemonat keinen entsprechenden Kalendertag, gilt der letzte Kalendertag des Monats.

5.6 Der erste Abrechnungszeitraum wird voll berechnet.

5.7 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate.

5.8 Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird.

6. Zahlung und Fälligkeit

6.1 Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, Debitkarte oder Kreditkarte.

6.2 Bei jährlicher Zahlweise wird der Jahresbetrag im Voraus fällig.

6.3 Bei monatlicher Zahlweise wird der Beitrag jeweils zum Beginn des neuen Abrechnungszeitraums automatisch eingezogen oder belastet.

6.4 Rechnungen können per E-Mail und im Kundenkonto bereitgestellt werden.

6.5 Bei Zahlungsverzug ist Alltags-Elfe berechtigt, gesetzlich zulässige Mahngebühren, Rücklastschriftkosten und weitere Verzugskosten zu verlangen.

6.6 Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann Alltags-Elfe Leistungen vorübergehend sperren und offene Forderungen im rechtlich zulässigen Rahmen weiterverfolgen.

7. Mitgliederkonto und Mitgliedskarte

7.1 Mit der Buchung wird ein Mitgliederkonto angelegt oder freigeschaltet.

7.2 Im Mitgliederkonto können insbesondere Vertragsdaten, persönliche Daten, Rechnungen, Mitgliedsnummer, digitale Inhalte und betreuungsbezogene Informationen hinterlegt werden.

7.3 Änderungen von Stammdaten erfolgen auf Anfrage oder über von Alltags-Elfe bereitgestellte Funktionen.

7.4 Mitglieder können einen Mitgliedsnachweis in Form einer Mitgliedskarte erhalten. Die Mitgliedskarte dient insbesondere dem Nachweis von Mitgliedsvorteilen und Rabatten.

7.5 Nach Vertragsende kann das Mitgliederkonto geschlossen, eingeschränkt oder zu Nachweiszwecken weitergeführt werden, soweit dies rechtlich zulässig und erforderlich ist.

8. Fernhilfe und Terminprinzip

8.1 Die Unterstützung erfolgt grundsätzlich terminbasiert.

8.2 Fernhilfe wird nach bestem Bemühen erbracht. Ein bestimmter Erfolg, eine vollständige Fehlerbehebung oder eine sofortige Lösung am selben Tag wird nicht geschuldet.

8.3 Eine Fernhilfe dient zunächst insbesondere der Problemerkennung, Einordnung und ersten Bearbeitung. Soweit erforderlich, kann die Bearbeitung fortgesetzt, verschoben oder in einem Folgetermin weitergeführt werden.

8.4 Wenn es für die Bearbeitung zweckmäßig ist, kann das Mitglied das Gerät eingeschaltet lassen, während Alltags-Elfe im Rahmen der freigegebenen Verbindung weiterarbeitet. Das Mitglied muss hierfür die erforderlichen Freigaben erteilen.

8.5 Alltags-Elfe kann eine Fernhilfe ablehnen, verschieben oder abbrechen, wenn technische Grenzen, Sicherheitsrisiken, fehlende Mitwirkung, unzureichende Freigaben, Drittanbietersperren oder sonstige Umstände eine sachgerechte Durchführung verhindern.

8.6 Unterstützt werden im Regelfall Mobiltelefone, Computer, Tablets und Drucker. Weitere Geräte können freiwillig unterstützt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

8.7 Bei Paketen mit unbegrenzter Fernhilfe gilt dies nur für die eigenen, im Rahmen der Mitgliedschaft betreuten Geräte und nur im üblichen, fairen Umfang.

8.8 Beim Silber-Paket ist die enthaltene Fernhilfe auf eine kostenfreie Fernhilfe pro Monat begrenzt. Nicht genutzte Monatskontingente verfallen. Maximal sind zwölf kostenfreie Fernhilfen pro Vertragsjahr enthalten, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes geregelt ist.

9. Checks und Zusatzleistungen

9.1 Tarifchecks, Technikchecks und Sicherheitschecks werden im Umfang des gebuchten Pakets angeboten.

9.2 Ein Tarifcheck umfasst eine allgemeine Prüfung und Orientierung zu laufenden oder möglichen Verträgen, insbesondere in den Bereichen Strom, Gas, Mobilfunk, Festnetz, DSL, Kabel oder vergleichbaren Leistungen.

9.3 Ein Technikcheck umfasst eine allgemeine Prüfung eines Computers oder vergleichbaren Geräts auf Sicherheit und Funktion.

9.4 Ein Sicherheitscheck umfasst eine allgemeine Prüfung eines Computers oder vergleichbaren Geräts auf sicherheitsrelevante Risiken.

9.5 Die konkrete Anzahl und Frequenz dieser Leistungen ergibt sich aus dem gebuchten Paket und der Leistungsbeschreibung auf der Website.

10. Supportzeiten und Verfügbarkeit

10.1 Die regulären Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Samstag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr, jeweils nach mitteleuropäischer Zeit.

10.2 Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen besteht kein Anspruch auf Erreichbarkeit oder Terminvergabe.

10.3 Termine werden nach Verfügbarkeit vergeben.

10.4 Mitglieder können gegenüber Nichtmitgliedern bevorzugte Terminmöglichkeiten erhalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Wunschtermin oder eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht.

11. Zugangsdaten und Mitwirkung des Mitglieds

11.1 Das Mitglied ist verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu machen und an der Fehleranalyse sowie Betreuung mitzuwirken.

11.2 Alltags-Elfe kann zur besseren, schnelleren und nachhaltigeren Betreuung Zugangsdaten, Geräteinformationen und sonstige betreuungsrelevante Informationen im Kundenprofil speichern, soweit dies für die Betreuung sinnvoll erscheint und der Kunde dem nicht widerspricht.

11.3 Der Kunde kann jederzeit die Löschung gespeicherter Zugangsdaten verlangen.

11.4 Soweit dies für die gewünschte Leistung erforderlich ist, können zuständige Mitarbeiter und im Fall angeforderter Vor-Ort-Leistungen auch eingesetzte Franchisebetriebe auf erforderliche betreuungsbezogene Informationen zugreifen.

11.5 Der Kunde bleibt selbst dafür verantwortlich, Passwörter, Zugangsdaten oder sonstige Sicherheitsmerkmale nach einer Unterstützung zu ändern, wenn er dies wünscht.

11.6 Alltags-Elfe schuldet keine dauerhafte Verwaltung oder Sicherung sämtlicher Kundenzugänge.

12. Identitätsprüfung und Missbrauchsschutz

12.1 Zur sicheren Vertragszuordnung und zur Missbrauchsvermeidung kann Alltags-Elfe Identitätsdaten, insbesondere Name, Geburtsdatum und Ausweis- oder Passdaten, verarbeiten.

12.2 Identitätsangaben dienen insbesondere der sicheren Zuordnung von Mitgliedschaften, Kündigungen, Änderungen und sensiblen Betreuungsvorgängen.

12.3 Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn Termine ohne echtes technisches Anliegen gebucht werden, Leistungen zu reinen Unterhaltungszwecken in Anspruch genommen werden, identische Anfragen ohne neue Sachlage wiederholt gestellt werden, beleidigendes Verhalten vorliegt oder Termine absichtlich blockiert werden.

12.4 Bei Missbrauch kann Alltags-Elfe Leistungen vorübergehend sperren. Die erste Sperre beträgt bis zu sieben Tage. Bei wiederholtem Missbrauch kann die Sperrdauer stufenweise verlängert werden.

12.5 Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

13. Vor-Ort-Leistungen und Mitgliedsvorteile

13.1 Growline erbringt selbst keine Vor-Ort-Leistungen.

13.2 Vor-Ort-Leistungen werden ausschließlich durch rechtlich selbständige Franchisebetriebe oder Partnerunternehmen unter der Marke Alltagselfe erbracht.

13.3 Mitglieder erhalten bei teilnehmenden Franchisebetrieben oder Partnerunternehmen grundsätzlich den jeweils vorgesehenen Mitgliedsrabatt auf deren reguläre Vor-Ort-Hilfe.

13.4 Zusätzliche Kosten, insbesondere Anfahrtskosten, Kilometerpauschalen, regionale Zuschläge oder sonstige Zusatzkosten des jeweiligen Vor-Ort-Anbieters, trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

13.5 Auch bei weiter entfernten Einsatzorten kann eine Vor-Ort-Leistung erfolgen, wenn der Kunde die dafür anfallenden Zusatzkosten übernimmt.

13.6 Partnervorteile hängen von den jeweiligen Vereinbarungen mit den Partnern ab und können sich jederzeit ändern, ersetzt werden oder enden.

13.7 Auf bestimmte Partner, bestimmte Events, bestimmte Sonderaktionen oder bestimmte Zusatzvorteile besteht kein dauerhafter Anspruch.

13.8 Growline kann bei Beschwerden über Franchisebetriebe reagieren oder vermitteln, wird dadurch aber nicht selbst Vertragspartner der Vor-Ort-Leistung.

14. Paketwechsel

14.1 Ein Upgrade in ein höheres Paket ist möglich.

14.2 Mit einem Paketwechsel beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten.

14.3 Beim Platin-Paket müssen die begünstigten Personen dauerhaft dieselbe Anschrift haben. Sie müssen nicht verheiratet sein.

14.4 Die beiden im Platin-Paket geführten Personen sind fest zugeordnet.

14.5 Entfallen die Voraussetzungen für das Platin-Paket, insbesondere durch Trennung oder Wegfall der gemeinsamen Anschrift, kann die Mitgliedschaft in ein Einzelpaket umgestellt werden. Für den laufenden Zeitraum erfolgt keine zusätzliche Nachberechnung. Ab der nächsten regulären Abrechnung gilt der dann einschlägige Preis des Einzelpakets.

15. Kündigung

15.1 Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich.

15.2 Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere zwölf Monate.

15.3 Die Kündigung kann per E-Mail erklärt werden.

15.4 Soweit gesetzlich erforderlich oder technisch bereitgestellt, kann die Kündigung zusätzlich über die dafür vorgesehene Online-Kündigungsfunktion erklärt werden.

15.5 Für eine sichere Zuordnung kann Alltags-Elfe Angaben zu Name, Mitgliedsnummer und hinterlegten Identitätsdaten verlangen.

15.6 Lastschriftrückgaben oder ausbleibende Zahlungen ersetzen keine Kündigung.

16. Außerordentliche Beendigung

16.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16.2 Im Todesfall kann die Mitgliedschaft gegen Nachweis beendet werden. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht anteilig erstattet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

16.3 Ist das Mitglied aus dauerhaft bestätigten Gründen nicht mehr in der Lage, die technischen Leistungen der Mitgliedschaft zu nutzen, kann die Mitgliedschaft außerordentlich beendet werden. Bereits gezahlte Beiträge werden auch in diesem Fall nicht anteilig erstattet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

16.4 Ein Umzug begründet kein Sonderkündigungsrecht.

17. Empfehlungsprogramm für Mitglieder

17.1 Mitglieder können neue Mitglieder empfehlen.

17.2 Für eine erfolgreich zugeordnete Empfehlung erhält das werbende Mitglied ein Guthaben in Höhe von 75,00 Euro.

17.3 Das Guthaben entsteht, wenn der geworbene Vertrag wirksam zustande kommt und die erste Zahlung erfolgreich eingeht.

17.4 Das Guthaben ist nicht auszahlbar, nicht übertragbar und ausschließlich mit einer Vertragsverlängerung oder einem Neuabschluss einer Mitgliedschaft bei der GROWLINE GROUP LTD verrechenbar.

17.5 Das Guthaben ist zwei Jahre gültig.

17.6 Besteht wegen Zahlungsausfall, Rückbuchung, fehlender wirksamer Zuordnung oder sonstiger Unwirksamkeit des geworbenen Vertrags kein tragfähiger Vertragsbestand, entfällt ein Anspruch auf das Guthaben.

17.7 Für Partnerempfehlungen gelten gesonderte Partnerbedingungen.

18. Haftung

18.1 Alltags-Elfe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

18.2 Alltags-Elfe haftet unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

18.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.

18.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

18.5 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

18.6 Alltags-Elfe haftet insbesondere nicht für verlorene oder geänderte Passwörter, gesperrte Konten, Änderungen bei Drittanbietern, Netzprobleme, nicht mehr unterstützte Software, alte oder defekte Geräte, technische Inkompatibilitäten, fehlende Mitwirkung des Kunden oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Alltags-Elfe.

18.7 Der Kunde bleibt selbst verantwortlich für Datensicherungen, wichtige Freigaben, die Prüfung eigener Inhalte und die Nutzung seiner Geräte und Zugänge.

18.8 Alltags-Elfe schuldet keine Wunder. Alte, unsichere oder technisch eingeschränkte Systeme können nur begrenzt oder gar nicht unterstützt werden.

18.9 Für Leistungen von Franchisebetrieben und sonstigen Partnerunternehmen haftet Alltags-Elfe nicht.

19. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

19.1 Es gilt das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2 Wenn das Mitglied Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

19.3 Die GROWLINE GROUP LTD ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

20.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.